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VereinsfinanzenAufwandspauschalen & Auslagen
Erfassung der steuerfreien Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) und Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG) sowie der Auslagenerstattung (Belege/Fahrtkosten). Reine Buchführung – die Auszahlung selbst läuft über das Online-Banking, hier wird sie nur dokumentiert. Aufwandspauschalen sind erst möglich, wenn die Rechtsgrundlage (Beschluss/Satzung) hinterlegt ist; pro Person & Steuerjahr greifen die gesetzlichen Jahresgrenzen.
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Voraussetzungen
Ohne hinterlegten Beschluss/Satzung lassen sich keine Pauschalen erfassen. Die Jahresgrenzen sind editierbar (gesetzlich anpassbar; Stand 2026: Ehrenamt 960 €, Übungsleiter 3.000 €). Auslagen sind echte Kosten – ohne Pauschal-Grenze.